
Ambulante Hilfeformen / Erzieherische Hilfen nach § 27, 2 KJHG (SGB VIII)
- Dort, wo Prävention und sozialintegrative Jugendarbeit nicht oder nicht mehr greifen, stellt sich das Erfordernis nach alternativen pädagogischen Hilfen.
- In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit ambulante Hilfeformen zum Zuge kommen müssen.
- JuSeV versteht sich als Baustein im gemeinwesenorientierten, trägerverbindenden Hilfesystem und bietet erzieherische Hilfen entsprechend § 27,2 KJHG (SGB VIII) an.
Zielgruppe
Zielgruppe sind hilfesuchende und betroffene Kinder und Jugendliche, Eltern, Alleinerziehende, nahe Angehörige, die durch unsere pädagogischen Mitarbeiter Beratung, Begleitung und Unterstützung erfahren.
Ansprechperson
Heike Hubert
Tel.: 03361-74777-0
Fax.: 03361-74777-99
E-Mail: jusev@jusev.de
Downloads
Hier finden Sie unser Konzept: Hilfen zur Erziehung (IBaS) zum Download.
Partner
Jugendamt und andere Träger ambulanter Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Zugangsvoraussetzungen
auf Wunsch der Betroffenen; nach Absprache mit dem Jugendamt
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung