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Ambulante Hilfeformen / Erzieherische Hilfen nach § 27, 2 KJHG (SGB VIII)

  • Dort, wo Prävention und sozialintegrative Jugendarbeit nicht oder nicht mehr greifen, stellt sich das Erfordernis nach alternativen pädagogischen Hilfen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt ist im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit ambulante Hilfeformen zum Zuge kommen müssen.
  • JuSeV versteht sich als Baustein im gemeinwesenorientierten, trägerverbindenden Hilfesystem und bietet erzieherische Hilfen entsprechend § 27,2 KJHG (SGB VIII) an.

Zielgruppe

Zielgruppe sind hilfesuchende und betroffene Kinder und Jugendliche, Eltern, Alleinerziehende, nahe Angehörige, die durch unsere pädagogischen Mitarbeiter Beratung, Begleitung und Unterstützung erfahren.

Ansprechperson

Frank-Michael Würdisch

Tel.: 03361-74777-56
Fax.: 03361-74777-99
E-Mail: jusev@jusev.de

Downloads

Hier finden Sie unser Konzept: Hilfen zur Erziehung (IBaS) zum Download.

Partner

Jugendamt und andere Träger ambulanter Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Zugangsvoraussetzungen

auf Wunsch der Betroffenen; nach Absprache mit dem Jugendamt

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag 9.00 bis 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung