Heilpädagogischer Hort an der Erich-Kästner-Schule Fürstenwalde

Im Heilpädagogischen Hort sollen die Kinder zu Persönlichkeiten mit sozialen, emotionalen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Kompetenzen und Fähigkeiten durch vielfältige Methoden entwickelt werden, wobei hier die Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien ausschlaggebend ist (vgl. SGB VIII § 22). Stark im Vordergrund steht hierbei die Einflussnahme auf die Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, die durch Erstellen von Förderplänen genau beschrieben werden soll.
In enger Zusammenarbeit zwischen Hort, Eltern und Schule sowie der Sozialarbeit an der Schule soll eine Verbesserung der Lebensqualität der Kinder erreicht werden. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, sich beraten bzw. durch gezielte Themenveranstaltungen „Fit“ für ihre Kinder zu machen.
Bei der heilpädagogischen Arbeit mit den Kindern fließen die Elemente von Kneipp (Wasser, Entspannung, Ernährung, Bewegung, Kräuterheilkunde) mit ein.
Unser Konzept - wir sind:
Anerkannte Kneipp® Kindertagesstätte
Konsultations-Kindertagesstätte des Landes Brandenburg mit dem Schwerpunkt Fachkräftequalifizierung
eine Kindertagesstätte mit Hengstenbergpädagogik
Unsere Angebote sind:
Medien(Programmieren, Foto/Videodokumentation)
Kochen und Backen
Yoga und Meditation
Sport und Bewegung nach Hengstenberg
Tanzen
Holz
Kreativ, Nähen, Basteln
Hausaufgaben
Entspannung
Elternberatung
Feriengestaltung und Hortfahrt
Schach

Unsere Zielgruppe
SchülerInnen der Klassen 1-4
Aufnahme
Kinder der Theodor Fontane Grundschule über das Elternportal der Stadt Fürstenwalde
Zusätzliche Anfrage im HortKinder der Erich Kästner-Schule Anfrage im Hort
Downloads
Kontakt
Kneipp® – Kindertagesstätte
Heilpädagogischer Hort an der Erich Kästner-Schule
Heinrich-Mann-Straße 8
15517 Fürstenwalde/Spree
Hortleitung: Andrea Berlt
Telefon: 03361-3776812
Mobil: 0176 40463334
Telefax: 03361-3776813
E-Mail:
Bei der Berechnung des Hortbeitrages werden von uns das Gute Kita Gesetz und das Elternentlastungsgesetz berücksichtigt. Nachfolgend jeweils eine kurze Zusammenfassung:
Gute Kita Gesetz:
Danach werden Eltern, die
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung)
und Kapitel 3 und 4 des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe),
Leistungen nach den Asylbewerbergesetz,
Wohngeld
oder einen Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz (kein Kindergeld) erhalten
sowie alle Eltern, deren Haushaltseinkommen max. 20.000 € beträgt
von der Hortgeldzahlung befreit.
Elternentlastungsgesetz:
Eltern mit einem nachgewiesenen Einkommen bis 35.000,00 Euro zahlen keine Hortgebühren.
Eltern mit einer Staffelung bis zu einem Einkommen von 55.000,00 € - siehe nachfolgende Tabelle.
beitragsrelevantes Einkommen | Hortgebühr |
bis 35.000,00 € | 0 € |
ab 35.000,01 € bis 40.000,00 € | 40 € |
ab 40.000,01 € bis 45.000,00 € | 45 € |
ab 45.000,01 € bis 50.000,00 € | 55 € |
ab 50.000,01 € bis 55.000,00 € | 70 € |
Ab einem Einkommen von 55.000,01 € gilt die JuSeV-Beitragssatzung. |