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Heilpädagogischer Hort an der Erich-Kästner-Schule Fürstenwalde

Hort

Im Heilpädagogischen Hort sollen die Kinder zu Persönlichkeiten mit sozialen, emotionalen, kreativen, motorischen, sprachlichen und kognitiven Kompetenzen und Fähigkeiten durch vielfältige Methoden entwickelt werden, wobei hier die Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien ausschlaggebend ist (vgl. SGB VIII § 22). Stark im Vordergrund steht hierbei die Einflussnahme auf die Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, die durch Erstellen von Förderplänen genau beschrieben werden soll.

 

In enger Zusammenarbeit zwischen Hort, Eltern und Schule sowie der Sozialarbeit an der Schule soll eine Verbesserung der Lebensqualität der Kinder erreicht werden. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, sich beraten bzw. durch gezielte Themenveranstaltungen „Fit“ für ihre Kinder zu machen.

 

Bei der heilpädagogischen Arbeit mit den Kindern fließen die Elemente von Kneipp (Wasser, Entspannung, Ernährung, Bewegung, Kräuterheilkunde) mit ein.

 

 

Unser Konzept - wir sind:

  • Anerkannte Kneipp® Kindertagesstätte

  • Konsultations-Kindertagesstätte des Landes Brandenburg mit dem Schwerpunkt Fachkräftequalifizierung

  • eine Kindertagesstätte mit Hengstenbergpädagogik

 

Unsere Angebote sind: 

  • Medien(Programmieren, Foto/Videodokumentation)

  • Kochen und Backen

  • Yoga und Meditation

  • Sport und Bewegung nach Hengstenberg

  • Tanzen

  • Holz

  • Kreativ, Nähen, Basteln

  • Hausaufgaben

  • Entspannung

  • Elternberatung

  • Feriengestaltung und Hortfahrt

  • Schach

Hort

Unsere Zielgruppe

SchülerInnen der Klassen 1-4

 

Aufnahme

 

Downloads

 

Kontakt

Kneipp® – Kindertagesstätte
Heilpädagogischer Hort an der Erich Kästner-Schule
Heinrich-Mann-Straße 8
15517 Fürstenwalde/Spree

Hortleitung: Andrea Berlt
Telefon: 03361-3776812
Mobil: 0176 40463334
Telefax: 03361-3776813
E-Mail:

 

Bei der Berechnung des Hortbeitrages werden von uns das Gute Kita Gesetz und das Elternentlastungsgesetz berücksichtigt. Nachfolgend jeweils eine kurze Zusammenfassung:

Gute Kita Gesetz:

Danach werden Eltern, die 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung)

  • und Kapitel 3 und 4 des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe), 

  • Leistungen nach den Asylbewerbergesetz, 

  • Wohngeld 

  • oder einen Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz (kein Kindergeld) erhalten 

  • sowie alle Eltern, deren Haushaltseinkommen max. 20.000 € beträgt

von der Hortgeldzahlung befreit.

 

Elternentlastungsgesetz:

Eltern mit einem nachgewiesenen Einkommen bis 35.000,00 Euro zahlen keine Hortgebühren.

Eltern mit einer Staffelung bis zu einem Einkommen von 55.000,00 € - siehe nachfolgende Tabelle.

 

beitragsrelevantes Einkommen 

Hortgebühr

bis 35.000,00 €

0 €

ab 35.000,01 € bis 40.000,00 €

40 €

ab 40.000,01 € bis 45.000,00 €

45 €

ab 45.000,01 € bis 50.000,00 €

55 €

ab 50.000,01 € bis 55.000,00 €

70 €

 

Ab einem Einkommen von 55.000,01 € gilt die JuSeV-Beitragssatzung.