

Das Schulkuratorium ist für die Entwicklung der Schule und des Hortes zuständig. Aus der Satzung des Vereins für Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. (§10b):
- Dem Schulkuratorium gehören an:
- der/ die Geschäftsführer/ in des Trägers
- zwei Vertreter/ innen des Kirchenkreises Fürstenwalde/ Straußberg
- die Schulleitung der Evangelischen Grundschule in Rauen und Stellvertretung
- die Hortleitung der Evangelischen Grundschule in Rauen
- die Fachsbereichsleitung des Trägers
- Das Schulkuratorium ist für die Arbeit der Evangelischen Grundschule in Rauen und dem ihr angegliederten Hort zuständig.
- Das Schulkuratorium hat in seinen Entscheidungen den Vernetzungsgrundsatz des Trägers auf Kooperation und Zusammenarbeit zur Verstärkung der Synergieeffekte im Interesse der Kinder-, Jugend- und Elternarbeit zu beachten.
- Das Schulkuratorium begleitet die pädagogische Arbeit am Schulstandort und beschließt über Änderungen der Zielsetzung des Konzeptes in Schule und Hort. Hierzu kann das Schulkuratorium im erforderlichen Umfang Ausschüsse bilden.
- Bei Personalentscheidungen, Schüleraufnahmen oder Schülerentlassungen und Bau- und Investitionsvorhaben am Standort muss das Schulkuratorium zustimmen.
- Dem Schulkuratorium werden jährlich die Haushaltsplanung und Jahresrechnung für die Bereiche Schule und Hort in Rauen zur Zustimmung vorgelegt.
- Das Schulkuratorium entscheidet eigenständig. Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Gelingt dies nicht, hat der Vorstand die Entscheidung endgültig zu treffen.
- Der Vorstand übergibt dem Schulkuratorium eine Geschäftsordnung.
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